Ausschlussgründe
Medizinisch betrachtet gibt es Gründe, die gegen das Einpflanzen von Implantaten sprechen. Das Fachpersonal spricht hier von Kontraindikationen. Unterschieden werden dabei absolute und temporäre Ausschlussgründe. Während temporäre Ausschlussgründe lediglich vorübergehend bestehen und zu einem späteren Zeitpunkt das Einsetzen eines Implantats durchaus ermöglichen, handelt es sich bei den absoluten Indikationen um für den Patienten bestehende Risiken, die nicht tragbar sind und auch keine Chance auf Änderung besteht.
Beispiele für temporäre Ausschlussgründe
- Der Kieferknochen befindet sich noch im Wachstum
- Der Patient arbeitet nur unzureichend mit (mangelnde Mundhygiene)
- Der Patient ist starker Raucher
- Der Patient neigt zu verstärkter Blutung
Beispiele für absolute Ausschlussgründe
- Autoimmunerkrankungen
- Bluterkrankungen
- Chemotherapie
- Diabetes (schwere und nicht eingestellte)
- Erkrankungen der Knochen und des Knochenstoffwechsels
- Erkrankungen des Kreislaufs
- Herzerkrankungen
- Wundheilungsstörungen
